Sperrfristen

Sperrfristen für tragende und säugende Hündinnen

Der Vorstand des ÖJSpK verfügt gem. Beschluss vom 01.04.2017 mit Wirkung vom 01.05.2017 folgende Sperrfristen für tragende und säugende Hündinnen unter Berücksichtigung von deren begrenzter Belastbarkeit:
Eine Hündin ist ab dem 19. Tag nach dem Deckakt von jeder Prüfung und jedem Bewerb sowie jedweder sonstigen Veranstaltungen innerhalb des Jagd- oder des Dummywesens, des Gebrauchshundesports sowie aller weiteren im Rahmen des ÖJSpK durchgeführten oder solchen gleichzusetzenden Veranstaltungen ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt bis zur vollendeten 12. Woche nach dem Wurftag. Für den Fall, dass eine Hündin beim Deckakt leer geblieben ist, endet die Ausschlussfrist mit dem Tag des medizinisch gesicherten Feststehens dieses Umstandes.