I. Einleitung
1. Die Dummyprüfung (in der Folge: DP) und der Working Test (in der Folge: WT) sollen sportlich und jagdlich interessierten Spanielbesitzern einen Anreiz bieten, ihre Hunde art- und rassegerecht auszubilden, sowie eine Gelegenheit, sich mit anderen im Wettbewerb zu messen.
2. Anhand simulierter jagdlicher Situationen sollen Freude am Suchen und Apportieren, Nasenleistung, Gehorsam und Lenkbarkeit, weiches Maul, Schussfestigkeit, Wasserfreude sowie die allgemeine Wesensfestigkeit der Hunde beurteilt werden.
3. Es handelt sich bei DP und WT um Arbeitsprüfungen des Österreichischen Jagdspanielklubs (in der Folge: ÖJSpK) und des Jagdspaniel-Klubs e. V. (in der Folge: DJSpK). Sie sind keine jagdlichen Prüfungen. Ihr Bestehen berechtigt nicht zur Meldung in der Gebrauchshundeklasse bei nationalen und internationalen Ausstellungen. Im Folgenden sind unter „Prüfung“ und „Prüfungen“ sowohl DP als auch WT zu verstehen.
4. DP werden mit vorgegebenen Aufgaben, WT mit von den Richtern weitgehend frei zu gestaltenden Aufgaben angeboten. Der Schwierigkeitsgrad der WT-Aufgaben orientiert sich an jenem der DP-Klassen: WT-Klasse 1 an DP-Klasse 1, WT-Klasse 2 an DP-Klasse 2 und WT – Klasse 3 an der DP- Klasse 3.
II. Allgemeine Bestimmungen
1. Alle Hundeführer, die an einer vom ÖJSpK durchgeführten DP oder einem WT teilnehmen
wollen, müssen von der vorliegenden Prüfungsordnung Kenntnis haben und diese anerkennen.
2. Teilnahmeberechtigt sind Hunde aller Spanielrassen der FCI-Gruppe 8, die in ein von der FCI anerkanntes Stammbuch eingetragen sind. Hunde, deren Besitzer ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder Österreich haben, müssen in das deutsche oder österreichische Zuchtbuch eingetragen sein. Der Veranstalter kann darüber hinaus Startplätze auch an Jagdspaniels ohne Eintragung in ein von der FCI anerkanntes Stammbuch oder in die Zuchtbücher vergeben sowie an Hunde anderer Jagdhunderassen und Jagdhundemischlinge, soweit dies für eine kostendeckende Durchführung der Prüfung notwendig ist. Das Mindestalter am Prüfungstag beträgt 12 Monate (Open: 15 Monate). Nur Hunde mit zweifelsfreier Identität werden zur Prüfung zugelassen. Eine Identitätskontrolle (Auslesen des Mikrochips) liegt im Ermessen des Prüfungsleiters. Es muss eine Hundehaftpflichtversicherung bestehen.
3. Die Teilnehmerzahl kann vom Veranstalter in der Ausschreibung begrenzt werden, ebenso kann eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt werden.
4. DP und WT können während des gesamten Jahres abgehalten werden. Die Prüfungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter hat darauf zu achten, dass Regelungen in Bezug auf Brut- und Setzzeiten eingehalten werden.
5. Die Annahme der teilnehmenden Hunde erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Onlinemeldungen. Hunde im Sinne des ersten und des zweiten Satzes von Punkt II.2 haben Vorrang vor Hunden im Sinne des dritten Satzes von II.2. Letztere können deshalb zunächst nur unter dem Vorbehalt angenommen werden, dass es genügend Startplätze für sie gibt. Ihre endgültige Annahme oder Nichtannahme erfolgt spätestens 7 Tage vor der Prüfung.
6. Nach endgültiger Annahme der Anmeldung durch eine Mitteilung des Veranstalters wird das Nenngeld bei Nichtantreten eines Hundes nicht zurückerstattet (Nenngeld ist Reugeld), es sei denn:
(a) die Prüfung muss aufgrund Unwetters oder sonstiger unvorhergesehener Umstände abgesagt werden;
(c) die gemeldete Hündin ist unmittelbar vor der Prüfung hitzig geworden;
(d) der gemeldete Hund kann aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten.
In den Fällen (c) und (d) ist innerhalb einer angemessenen Frist eine tierärztliche Bestätigung vorzulegen. Andernfalls verfällt das Nenngeld.
7. Der Veranstalter kann die Zahl der Hunde, die ein Hundeführer auf der Prüfung führen darf, beschränken.
8. An einer Prüfung können unter Verlust des Nenngeldes Hunde ausgeschlossen werden:
(a) über die bei der Nennung falsche Angaben gemacht wurden (außer bei geringfügigem Irrtum);
(b) die nicht über einen Chip identifizierbar sind;
(c) für die keine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann;
(d) läufige Hündinnen, deren Führer dem Prüfungsleiter wissentlich die Hitze verschweigen;
(e) die, ohne zur Arbeit aufgerufen zu sein, im Prüfungsgelände frei herumlaufen;
(f) die zu Prüfungsbeginn oder nach Aufruf zu einer Übung unentschuldigt nicht anwesend sind;
(g) die selbst oder deren Führer den Prüfungsablauf erheblich stören (insbesondere durch anhaltendes lautes Bellen, Jaulen oder Schreien);
An einer Prüfung müssen unter Verlust des Nenngeldes Hunde ausgeschlossen werden:
(h) trächtige Hündinnen ab dem 19. Tag nach dem Deckakt und säugende Hündinnen bis zur vollendeten 12. Woche nach der Geburt der Welpen. Für den Fall, dass eine Hündin beim Deckakt leer geblieben ist, endet die Ausschlussfrist mit dem Tag des medizinisch gesicherten Feststehens dieses Umstandes.
(i) die im Bereich des Prüfungsgeländes körperlich gezüchtigt werden oder Halsungen tragen, die dem Tierschutzgesetz zuwiderlaufen;
(j) die ein nicht tolerierbares aggressives Verhalten gegenüber anderen Hunden oder Menschen zeigen.
9. Am Prüfungstag in Hitze befindliche Hündinnen sind dem Prüfungsleiter vor Beginn der Prüfung zu melden. Von deren Hundeführern wird eine besondere Rücksichtnahme gegenüber anderen Prüfungsteilnehmern erwartet. Für sie kann der Prüfungsleiter spezielle Anordnungen erlassen, insbesondere, dass sie jeweils am Ende der Gruppe starten bzw. eine Hündinnengruppe bilden und sich ansonsten im Prüfungsgelände abseits halten.
10. Teilnehmer und Zuschauer haben den Anordnungen des Prüfungsleiters, der Richter und der Helfer umgehend Folge zu leisten. Sie dürfen Führer und Hunde nicht bei der Arbeit stören und dürfen die Richter nicht bei der ordnungsgemäßen Durchprüfung der Hunde behindern. Zuwiderhandelnde können vom Prüfungsgelände verwiesen werden.
11. Von Teilnehmern und Zuschauern wird eine möglichst geringe Störung des Prüfungsreviers erwartet. Insbesondere haben Teilnehmer und Zuschauer sich während der gesamten Prüfung ruhig zu verhalten und jede Verunreinigung des Geländes zu vermeiden.
12. Richterentscheidungen sind unanfechtbar.
13. Öffentliche Kritik am Richter stellt einen Ausschlussgrund dar.
14. Für Schäden, die ein Hund während der Prüfungsveranstaltung verursacht, haftet ausschließlich der Besitzer des betreffenden Hundes gemeinsam mit dem Führer. Jeder an der Prüfung teilnehmende Hund hat haftpflichtversichert zu sein. Vom Veranstalter wird keinerlei Haftung für Unfälle beziehungsweise Verletzungen des Hundes oder Hundeführers übernommen. Der Veranstalter hat jedoch dafür Sorge zu tragen, dass sich im Prüfungsgelände keine offensichtlichen und ungewöhnlichen Gefahrenquellen befinden.
15. DP und WT werden in drei Leistungsklassen durchgeführt:
Klasse 1: Beginner
Klasse 2: Novice
Klasse 3: Open
16. Die Prüfungen dürfen abgenommen werden von Dummyrichtern des ÖJSpK und des DJSpK. Verbandsrichter des ÖJGV dürfen ebenfalls Prüfungen nach dieser Ordnung abnehmen. Für sie gelten die Bestimmungen der Ordnung der Dummyrichter analog. Dummyrichter anderer Vereine und ausländische Richter können als Richter für Prüfungen nach dieser Ordnung ebenfalls zugelassen werden.
III. Durchführungsbestimmungen
1. Für alle Arbeiten werden grüne Standard-Canvas-Dummys ohne zusätzliche Bezüge, Felle oder Federn verwendet. Es sind zwei Dummygrößen zulässig: 500 g und 250 g. Jeder Hundeführer kann zwischen den beiden Dummygrößen wählen. Für jegliche Buschierarbeit werden 250gDummys verwendet.
2. Immer, wenn ein Dummy sichtig für den Hund geworfen wird, ist ein Geräusch abzugeben. Der Wurf des Dummys soll nach Ertönen des Geräusches erfolgen. Als Geräusch sind Entenlocker und Schuss zugelassen. Die Prüfung wird entweder mit Entenlocker oder mit Schuss durchgeführt. In der Ausschreibung der Prüfung muss vom Veranstalter eindeutig festgehalten werden, ob mit Entenlocker oder Schuss geprüft wird. Eine spätere Änderung der Prüfungsart ist nach Beginn der Meldefrist nur in Absprache mit dem Prüfungsleiter zulässig. Alle Hunde werden mit dem gleichen Geräusch geprüft. Alle Schüsse während der Prüfung sind mit 6 mm Schreckschussmunition abzugeben.
3. Jede Aufgabe beginnt mit der Aufforderung des Richters, den Hund abzuleinen, und ist beendet mit der Aufforderung, den Hund anzuleinen. Die Hunde müssen ohne Halsung arbeiten, das gilt auch für Zeckenhalsbänder.
4. In der Ausschreibung der Prüfung ist vom Veranstalter anzugeben, ob Wasserarbeit (1d, 2e, 3e) geprüft wird oder nicht. Wenn Wasserarbeit als Prüfungsfach festgelegt ist, werden die Hunde aller Leistungsklassen in diesem Fach geprüft. Andernfalls wird ein anderes Optionsfach (1e, 2f, 2g, 3f oder 3g) geprüft. Welche Optionsaufgaben geprüft werden, ist in der Ausschreibung für alle Klassen festzulegen. Alle Hunde einer Leistungsklasse bekommen die gleiche Aufgabe.
IV. Klassenvoraussetzungen
Für den Start in der Beginner oder Novice der DP oder bei WT sind keine Qualifikationen notwendig. Hat ein Hund eine DP oder WT in der Novice bestanden, darf er nicht mehr in der Beginner starten.
Für den Start in der DP-Open oder WT in dieser Klasse, ist eine bestandene DP- Novice oder ein bestandener WT- Novice notwendig. Hat ein Hund eine DP oder einen WT - Open bestanden, darf er nicht mehr in der Novice starten.
Hat ein Hund das 8. Lebensjahr vollendet, ist es dem Hundeführer freigestellt, diesen in einer niedrigeren Klasse (Novice oder Beginner) zu melden. Ein Wechsel zurück in eine höhere Klasse ist danach nicht mehr möglich, sehr wohl aber in eine niedrigere (von Novice in Beginner). Der Veranstalter kann eine getrennte „Veteranenwertung“ vornehmen (Beginner – V, Novice – V).
V. Prüfungsfächer
Prüfungsfächer der DP-Klasse 1 (Beginner):
1a) Markierung:
(1) Der Hundeführer geht mit seinem Hund vom Startpunkt einige Meter unangeleint bei Fuß
und bleibt dann stehen. Der Hund sitzt bzw. steht unangeleint neben dem Hundeführer oder kann mittels einer locker durchhängenden Leine gesichert werden. Letztere Option führt zu Punktabzug (-5 Punkte). Nach Abgabe eines Geräusches wird ein Dummy, für Hund und Hundeführer deutlich sichtbar (Flugbahn und Fallbereich), auf eine Fläche mit geringem Bewuchs geworfen. Nach Freigabe des Richters und dem Kommando des Hundeführers soll der Hund das Dummy zügig apportieren. Die Entfernung des Apports beträgt ca. 30 Meter.
(2) Nach dem Angehen des Hundeführers soll der Hund ihm bereitwillig und freudig die Strecke vom Startpunkt aus folgen. Es sollten möglichst wenige, leise Kommandos für die kurze Fußarbeit benötigt werden. Mit der Fußarbeit soll der Gehorsam des Hundes geprüft werden, der für die gute Arbeit mit dem Spaniel elementar ist. Getestet wird die Standruhe und Markierfähigkeit des Hundes. Der Hund soll zwei Drittel der Entfernung gerade herausgehen, danach darf er Suchenleistung zeigen.
1b) Freiverlorensuche:
(1) Fünf Dummys werden nicht sichtig in lichter Deckung flächig ausgelegt. Das Gelände ist
durch den Richter frei wählbar. Die Fläche hat ungefähr eine Größe von 30 x 30 m. Auf Anweisung des Richters wird der Hund zur Verlorensuche in das bezeichnete Gebiet geschickt. Die gefundenen Dummys sollen zügig sowie auf direktem Weg apportiert werden. Die Aufgabe wird durch den Richter beendet.
(2) Entscheidend für diesen Prüfungsteil sind die selbstständige Arbeit des Hundes und sein ausgeprägter Sucheneifer. Getestet wird, ob der Hund nach einem erfolgreichen Fund nochmals motiviert ins Suchengebiet geht, dieses systematisch abarbeitet und gefundene Dummys nicht gegen andere ausgelegte austauscht.
1c) Buschieren/kleine gelenkte Suche:
(1) In einem kleinen Gebiet mit dichter Deckung werden Dummys ausgelegt. Die Anzahl der ausgelegten Dummys obliegt dem Richter. Auf Anweisung des Richters soll der Hund in die Deckung geschickt werden. Der Hundeführer begibt sich mit dem Hund gemeinsam ins Suchengebiet und darf diesen mit Körpersprache, Stimme oder Pfeife unterstützen. Die Aufgabe wird durch den Richter beendet.
(2) Getestet wird die Zusammenarbeit des Mensch-Hund Teams, aber auch die Suchenleistung und Arbeitsfreude des Hundes. Es wird überprüft, ob sich der Hund gehorsam durch seinen Hundeführer lenken lässt und dessen Richtungsanweisungen annimmt. Der Hundeführer soll seinen Hund dazu veranlassen, das Suchengebiet möglichst systematisch und lückenlos abzusuchen. Der Hund soll gefundene Dummys zügig apportieren. Dieses Fach soll Aufschluss darüber geben, ob der Hund seine Nase motiviert und mit Finderwillen im Gebiet einsetzt, um zum Erfolg zu kommen.
1d) Wasserarbeit:
(1) Der Hundeführer steht an der Wasserkante, der Hund sitzt frei bei Fuß oder kann mittels einer locker durchhängenden Leine gesichert werden. Letztere Option führt zu einem Punkteabzug (-5 Punkte). Ein Dummy wird nach Abgabe eines Geräusches ins Wasser geworfen. Die Entfernung des Apports soll 30 m nicht überschreiten. Der Hund hat nach Freigabe durch den Richter auf Kommando das Dummy zu suchen und zu apportieren, ohne sich vor der Abgabe zu schütteln oder das Dummy abzulegen – eine Ablage zur Griffverbesserung ist hingegen erlaubt. Besteht die Gefahr, dass das Dummy im fließenden Gewässer abtreibt, darf der Hund direkt geschickt werden. (2) Getestet werden die Standruhe und die Markierfähigkeit des Hundes am Wasser sowie die bereitwillige Annahme des Wassers.
1e) Optionsfach Einweisen (statt Wasserarbeit 1d)
(1) Direkt im Anschluss nach dem Absolvieren der Markierung (1a), wird an dieselbe Stelle, an der die Markierung gefallen ist, ein weiteres Dummy ausgelegt. Das Auslegen hat für den Hund nicht sichtig zu erfolgen, also vorzugsweise, wenn sich der Hund mit dem Dummy aus der vorherigen Aufgabe auf dem Rückweg befindet. Der Helfer steht an demselben Punkt, von wo er zuvor die Markierung geworfen hat und gibt auf Richteranweisung einen Schuss bzw. ein Geräusch nah an der Fallstelle ab. Nach Aufforderung durch den Richter weist der Hundeführer seinen Hund auf die Stelle ein.
(2) Getestet werden soll der Gehorsam des Hundes, sowie dessen Lenkbarkeit und Arbeitsfreude. Der Hund soll sich in die vom Hundeführer vorgegebene Richtung einweisen lassen.
Prüfungsfächer der DP-Klasse 2 (Novice):
2a) Doppelmarkierung:
(1) Im Winkel von ca. 90 Grad zum Startpunkt des Hundes werden zwei Dummys nach Abgabe eines Geräusches für Hund und Hundeführer deutlich sichtbar (Flugbahn und Fallbereich) auf eine Fläche mit geringem Bewuchs geworfen. Der Hund sitzt frei und soll ruhig sitzen bleiben. Nach Freigabe durch den Richter und auf Kommando des Hundeführers soll der Hund die Dummys zügig apportieren. Die Reihenfolge ist beliebig, muss aber vom Hundeführer vor dem Schicken des Hundes angesagt werden. Die Entfernung des Werfers zum Hundeführer mit Hund beträgt ungefähr 50 m. Getestet werden Standruhe sowie Markier- und Merkfähigkeit des Hundes. Der Hund soll mindestens zwei Drittel der Entfernung gerade hinauslaufen, erst danach darf er in die Suche übergehen.
2b) Freiverlorensuche:
(1) Vier Dummys werden nicht sichtig in lichter Deckung flächig ausgelegt. Das Gelände ist
durch den Richter frei wählbar. Die Fläche hat eine Ausdehnung von ungefähr 50 x 50 m. Auf Anweisung des Richters wird der Hund zur Verlorensuche in das bezeichnete Gebiet geschickt. Die gefundenen Dummys sollen zügig sowie auf direktem Weg apportiert werden. Die Aufgabe wird durch den Richter beendet.
(2) Entscheidend für diesen Prüfungsteil sind die selbstständige Arbeit des Hundes und sein
ausgeprägter Sucheneifer. Getestet wird, ob der Hund nach einem erfolgreichen Fund nochmals motiviert ins Suchengebiet geht, dieses systematisch abarbeitet und gefundene Dummys nicht gegen andere ausgelegte austauscht.
2c) Einweisen:
(1) Für den Hund und Hundeführer wird nicht sichtbar an einem markanten Geländepunkt
oder mit führender Geländehilfe (Weg, Hecke, Waldrand etc.) in einer Entfernung von ca. 40 m ein Dummy ausgelegt, dessen Lage dem Führer vor Beginn der Aufgabe zu bezeichnen ist. Es wird ein Schuss bzw. Geräusch nah an der Fallstalle abgegeben, der Schütze steht verdeckt. Nach Aufforderung durch den Richter weist der Hundeführer seinen Hund auf die Stelle ein.
(2) Getestet wird, inwieweit der Hund sich einweisen lässt, d. h. die Richtungsanweisung seines
Hundeführers willig annimmt und so seine Lenkbarkeit zeigt.
2d) Buschieren
(1) In einem Gebiet mit dichter Deckung werden Dummys ausgelegt. Die Anzahl der ausgelegten Dummys obliegt dem Richter. Auf Anweisung des Richters soll der Hund in die Deckung geschickt werden. Der Hundeführer begibt sich nun mit dem Hund gemeinsam ins Suchengebiet und darf diesen mit Körpersprache, Stimme oder Pfeife unterstützen. Der Hund soll die gefundenen Dummys zügig apportieren. Während der Suche wird der Hund auf Richteranweisung mit einem Stopp-Pfiff abgesetzt, anschließend wird nach Abgabe eines Geräusches ein Dummy (vom Hund weg) geworfen. Der Hund soll sitzen bleiben, während das geworfene Dummy vom Hundeführer geholt wird. Im Anschluss daran soll der Hund auf Anweisung die gelenkte Suche fortsetzen. Getestet werden die Lenkbarkeit sowie der Gehorsam des Hundes und ob er der Versuchung einzuspringen widerstehen kann.
(2) Getestet wird die Zusammenarbeit des Mensch-Hund Teams, aber auch die Suchenleistung und Arbeitsfreude des Hundes. Es wird überprüft, ob sich der Hund gehorsam durch seinen Hundeführer lenken lässt, dessen Richtungsanweisungen annimmt und ob er der Versuchung des Einspringens widerstehen kann. Der Hundeführer soll seinen Hund dazu veranlassen, das
Suchengebiet möglichst systematisch und lückenlos abzusuchen. Der Hund soll gefundene Dummys zügig apportieren. Dieses Fach soll Aufschluss darüber geben, ob der Hund seine Nase motiviert und mit Finderwillen im Gebiet einsetzt, um zum Erfolg zu kommen.
2e) Wasserarbeit:
(1) Hund und Hundeführer stehen an der Wasserkante. Ein Dummy wird nach Abgabe eines Geräusches ins Wasser geworfen. Der Apport darf die Entfernung von ca. 30 m nicht überschreiten. Der Hundeführer dreht anschließend mit dem freifolgenden Hund um und entfernt sich vom Wasser. Auf Richteranweisung hält der Hundeführer an und dreht sich in Richtung der Fallstelle des Dummys. Der Hund soll nach Freigabe durch den Richter auf Kommando des Hundeführers das Dummy apportieren, ohne sich vor der Abgabe zu schütteln oder das Dummy abzulegen – eine Ablage zur Griffverbesserung ist hingegen erlaubt. Lassen es die Gegebenheiten vor Ort nicht zu, dass Hund und Hundeführer sich nach dem Wurf von Wasser entfernen, kann der Richter die Aufgabe entsprechend umgestalten. Besteht die Gefahr, dass das Dummy im fließenden Gewässer abtreibt, darf der Hund direkt geschickt werden.
(2) Getestet werden die Standruhe und die Markierfähigkeit des Hundes am Wasser sowie die bereitwillige Annahme des Wassers.
2f) Optionsfach Suche im Team (statt Wasserarbeit 2e)
(1) Es wird ein Team aus zwei Hundeführern und Hunden gebildet. Auf Richteranweisung begeben sie sich zusammen auf einen Walk Up durch ein beliebiges, vom Richter ausgewähltes Gelände.
Auf Anweisung des Richters halten die Teams an, und die Hunde werden abwechselnd zu einer Suche im Nahbereich (maximale Entfernung des Apports 20 m) geschickt. Der nicht arbeitende Hund soll währenddessen ruhig neben seinem Hundeführer warten. Zwischen den einzelnen Suchvorgängen kann der Richter die Teams zu einem weiteren Walk Up auffordern. Insgesamt soll jeder der Hunde zwei Dummys apportieren.
(2) Getestet werden soll die Zusammenarbeit des Mensch-Hund Teams, aber auch die Su- chenleistung und Arbeitsfreude der Hunde. Es wird überprüft, ob sich die Hunde gehorsam durch ihre Hundeführer lenken lassen und deren Richtungsanweisungen annehmen. Die Hundeführer sollen ihre Hunde dazu veranlassen, das Suchengebiet möglichst systematisch und lückenlos abzusuchen. Die Hunde sollen gefundene Dummys zügig apportieren. Dieses Fach soll Aufschluss darüber geben, ob die Hunde ihre Nase motiviert und mit Finderwillen im Gebiet einsetzen, um zum Erfolg zu kommen.
(3) Falls kein zweiter Hund gemeldet ist, wird ein Ersatzhund [...] mitgeführt.
Prüfungsfächer DP-Klasse 3 (Open):
3a) Doppelmarkierung:
(1) Der Hund sitzt frei bei Fuß am Startpunkt bei seinem Hundeführer. Ein Dummy wird nach
Abgabe eines Geräusches für Hund und Hundeführer deutlich sichtbar in ca.40m Entfernung (Flugbahn und Fallbereich) geworfen, der Hund soll sitzen bleiben. Auf Richteranweisung geht der Hundeführer mit dem Hund frei bei Fuß eine gewisse Strecke (in Richtung Dummy, weg vom Dummy oder in eine andere Richtung). Danach soll der Hund sich setzen, und es wird ein zweites Dummy mit Geräusch geworfen. Der Richter entscheidet, in welcher Reihenfolge die Dummys apportiert werden sollen. Nach Freigabe durch den Richter und auf Kommando des Hundeführers soll der Hund das jeweils angesagte Dummy zügig apportieren.
(2) Getestet werden Gehorsam, Standruhe sowie Merk- und Markierfähigkeit des Hundes. Der
Hund soll mindestens zwei Drittel der Entfernung gerade hinauslaufen, erst danach darf er in die Suche übergehen.
3b) Freiverlorensuche:
(1)Drei Dummys werden nicht sichtig in beliebiger Deckung flächig ausgelegt. Das Gelände ist durch den Richter frei wählbar. Die Fläche hat eine Ausdehnung von ca. 50 x 50 m. Auf Anweisung des Richters wird der Hund zur Verlorensuche in das bezeichnete Gebiet geschickt. Die gefundenen Dummys sollen zügig sowie auf direktem Weg apportiert werden. Die Aufgabe wird durch den Richter beendet.
(2)Entscheidend für diesen Prüfungsteil sind die selbstständige Arbeit des Hundes und sein ausgeprägter Sucheneifer. Getestet wird, ob der Hund nach einem erfolgreichen Fund nochmals motiviert ins Suchengebiet geht, dieses systematisch abarbeitet und gefundene Dummys nicht gegen andere ausgelegte austauscht.
3c) Einweisen:
(1) Für den Hund und Hundeführer wird nicht sichtbar in einer Entfernung von ca. 40 m ein
Dummy ausgelegt, dessen Lage dem Führer vor Beginn der Aufgabe zu bezeichnen ist. Es wird ein Schuss bzw. Geräusch nah an der Fallstelle abgegeben, der Schütze steht verdeckt. Nach Aufforderung durch den Richter weist der Hundeführer seinen Hund auf die Stelle ein. Es muss auf der Strecke ein Geländeübergang überwunden werden.
(2) Getestet wird, inwieweit der Hund sich einweisen lässt, d.h. die Richtungsanweisung seines Hundeführers willig annimmt und so seine Lenkbarkeit zeigt.
3d) Buschieren im Team:
(1) Es wird eine Linie gebildet aus zwei Hundeführern, dem Richter und dem Werfer. Falls keinzweiter Hund gemeldet ist, wird ein Ersatzhund aus einer der anderen Klassen an der Leine mitgeführt. Ein Hundeführer schickt seinen Hund (Hund 1) in eine gelenkte Suche. Die Lenkung des Hundes kann verbal, körpersprachlich oder mit Pfiff erfolgen. Der Hund soll die gefundenen Dummys zügig apportieren. Der zweite Hund (Hund 2) geht frei bei Fuß mit seinem Hundeführer in der Linie. Während Hund 1 in der gelenkten Suche ist, wird ein Dummy mit Geräusch geworfen. Beide Hunde sollen selbstständig oder auf Kommando stoppen und verharren. Das geworfene Dummy wird nach Freigabe durch den Richter und auf Kommando von Hund 2 apportiert. Im Anschluss daran soll Hund 1 wieder in die gelenkte Suche geschickt werden. Hund 2 folgt weiter frei bei Fuß in der Linie. Auf Richteranweisung tauschen die Hundeführer mit ihren Hunden die Aufgaben. Hund 1 folgt nun frei bei Fuß seinem Hundeführer in der Linie und Hund 2 buschiert. Der Ablauf folgt wie bei Hund 1 beschrieben. Getestet werden die Führigkeit und der Gehorsam beider Hunde.
(2) Getestet werden die Führigkeit und der Gehorsam beider Hunde, die Zusammenarbeit der Teams Mensch-Hund, aber auch die Suchenleistung und Arbeitsfreude der Hunde in ihren jeweiligen Aufgaben. Die Hunde sollen bei den abgegebenen Geräuschen bzw. Schüssen selbständig oder auf Pfiff verharren und auf die Markierung steady sein. Beim Buschieren soll der Hundeführer seinen Hund dazu veranlassen, das Suchengebiet möglichst systematisch und lückenlos abzusuchen. Der Hund soll gefundene Dummys zügig apportieren. Dieses Fach soll Aufschluss darüber geben, ob der Hund seine Nase motiviert und mit Finderwillen im Gebiet einsetzt, um zum Erfolg zu kommen. Beim Arbeiten der Markierung soll der Hund zwei Drittel der Entfernung gerade herausgehen, danach darf er Suchenleistung zeigen.
3e) Wasserarbeit:
(1) Zwei Dummys werden nach Abgabe eines Geräusches geworfen, das erste an Land und das zweite rechtwinklig dazu ins Wasser oder jenseits eines Gewässers das der Hund überwinden muss. Der Hund soll nach Freigabe durch den Richter und nach Kommando des Hundeführers erst das Land-Dummy und im Anschluss daran das Wasser-Dummy zügig apportieren, ohne sich vor der Abgabe zu schütteln oder das Dummy abzulegen – eine Ablage zur Griffverbesserung ist hingegen erlaubt. Besteht die Gefahr, dass das Dummy im fließenden Gewässer abtreibt, darf der Hund zuerst zum Wasserapport geschickt werden.
(2) Getestet werden die Standruhe und die Markierfähigkeit des Hundes am Wasser sowie die bereitwillige Annahme des Wassers.
3f) Optionsfach Buschieren mit Memory (statt Wasserarbeit 3e):
(1) Der Hund begibt sich mit dem Hundeführer in eine gelenkte Suche. Ob in dem Suchengebiet zuvor Dummys ausgelegt werden obliegt dem Richter. Die Lenkung des Hundes kann verbal, körpersprachlich oder mit Pfiff erfolgen. Nach kurzer Strecke wird von einem Helfer nach Abgabe eines Geräusches ein Dummy geworfen. Der Hund soll beim Geräusch stoppen und das Dummy gut sehen können. Die Entfernung zum Werfer beträgt ca. 30 m. Nachdem das Dummy gelandet ist, soll der Hund wieder in die gelenkte Suche geschickt werden. Auf Anweisung des Richters soll der Hund danach gestoppt und aus dieser Position zum Dummy geschickt werden (kein Senden aus der Grundstellung).
(2) Getestet wird die Zusammenarbeit des Mensch-Hund Teams, aber auch die Suchenleistung und Arbeitsfreude des Hundes. Es wird überprüft, ob sich der Hund gehorsam durch seinen Hundeführer lenken lässt, dessen Richtungsanweisungen annimmt und ob er der Versuchung des Einspringens widerstehen kann. Der Hund soll bei dem abgegebenen Schuss bzw. Geräusch selbstständig oder auf Kommando verharren und auf die Markierung steady sein. Beim Buschieren soll der Hundeführer seinen Hund dazu veranlassen, das Suchengebiet möglichst systematisch und lückenlos abzusuchen. Der Hund soll gefundene Dummys zügig apportieren. Dieses Fach soll Aufschluss darüber geben, ob der Hund seine Nase motiviert und mit Finderwillen im Gebiet einsetzt, um zum Erfolg zu kommen. Beim Arbeiten der Markierung soll der Hund zwei Drittel der Entfernung gerade herausgehen, danach darf er Suchenleistung zeigen.
3g) Optionsfach „Runner“ (statt Wasserarbeit 3e):
(1) Der Hund sitzt frei bei Fuß am Startpunkt bei seinem Hundeführer. Ein Dummy wird nach Abgabe eines Geräusches geworfen, der Hund soll sitzen bleiben. Auf Richteranweisung wenden sich Hund und Hundeführer von der Fallstelle ab und begeben sich in eine kurze gelenkte Suche. In dem Suchgebiet wurden zuvor keine Dummys ausgelegt. In der Zwischenzeit wird das geworfene Dummy von einem Helfer an einer Schnur, die am Dummy befestigt wird, weggezogen. Zur Verstärkung der Schleppe wird ein 1 kg schweres Dummy hinzugefügt. Wie weit das Dummy gezogen wird, entscheidet der Richter. Am Ende der Schleppe bleibt nur ein Dummy liegen. Der Helfer stellt sich anschließend wieder an die Stelle, von der er das Dummy geworfen hat. Auf Anweisung des Richters wird der Hund gestoppt und aus dieser Position zur Fallstelle geschickt.
(2) In dieser Aufgabe wird ein angeschossenes Stück Wild simuliert, das sich von der Fallstelle noch mehrere Meter wegbewegt hat (= Runner). Getestet wird die Fähigkeit des Hundes selbständig von dem Bereich der Fallstelle das Dummy auszuarbeiten.
Wird diese Aufgabe von mehreren Hunden absolviert, ist der Bereich, in dem das Dummy geworfen bzw. die Schleppe gezogen wird, für jeden Hund neu zu wählen, um eine geruchliche Vorbelastung zu vermeiden.
Working Test:
Der Schwierigkeitsgrad der WT-Aufgaben orientiert sich an jenem der DP-Klassen: WT-Klasse 1 an DP-Klasse 1, WT-Klasse 2 an DP-Klasse 2 und WT – Klasse 3 an der DP-Klasse 3. Darüber hinaus stellen die Richter die Aufgaben nach eigenem Ermessen zusammen und können auch Dummys in anderer Farbe und Form verwenden.
VI. Leistungsbewertung und Prädikatsvergabe
1. Eigenschaften, die der Spaniel zeigen soll und die positiv in die Bewertung der Arbeit einfließen:
(a) allgemeine Arbeitsfreude und Initiative
(b) Finderwille und Ausdauer, vor allem beim Buschieren und in der Suche
(c) Lenkbarkeit und Gehorsam
(d) stilvolles Arbeiten und intelligentes Ausnutzen von Wind und Gelände
(e) Apportierfreude – zügiges Bringen und Abgabe in die Hand des Hundeführers
(f) Wasserfreude
(g) Spurwille (Schleppe)
(h) guter Nasengebrauch
(i) Markierfähigkeit
2. Fehler, die zum Prüfungsausschluss führen:
(a) Kontrollverlust des Hundeführers; insbesondere unkontrollierbares Wildern und Hetzen von Wild
(b) Lochen, hochgradiges Knautschen oder Eingraben der Dummys
(c) hochgradige Schussscheue und hochgradige Wesensschwäche
(d) physisches Einwirken auf den Hund
(e) Aggressivität des Hundes gegenüber Artgenossen und/oder Menschen
3. Fehler, die mit einer Null bewertet werden, aber nicht zum Prüfungsausschluss führen:
(a) Weigerung, das Wasser anzunehmen und, wenn erforderlich, zu schwimmen
(b) Tauschen von Dummys
(c) Verweigern des Apports eines gefundenen Dummys
(d) Weiterjagen mit Dummy im Fang
(e) Nicht-Finden des Dummys/Nicht-Erfüllung der Aufgabe (z. B. Bringen der Dummys in der falschen Reihenfolge)
(f) Einspringen, sofern der Hund nicht innerhalb weniger Meter gestoppt werden kann („controlled run-in“)
(g) ständiges und anhaltendes Bellen und Schreien (Sichtlaut, Spurlaut, Startlaut sind erlaubt)
(h) ein erneuter Ansatz („an den Fuß holen“) beim Einweisen in der Open
(i) Anfassen des Hundes während einer Aufgabe
4. Fehler, die zu einem Punkteabzug führen:
(a) schlechter Apell des Hundes
(b) lautes Führen des Hundeführers bei der Arbeit seines Hundes
(c) übermäßiger Geländeverbrauch
(d) langsames Arbeiten mit wenig Initiative
(e) zögerliches Zurückkommen nach Finden des Dummys
(f) das Dummy wird nicht in die Hand des Hundeführers abgegeben
(g) anhaltendes Winseln (Sichtlaut, Spurlaut, Startlaut sind erlaubt)
(h) zögerliche Wasserannahme
(i) Lösen (Urin und Kot absetzen) in das Aufgabengebiet
(j) Ablage des Dummys bzw. Ablage des Dummys und Schütteln vor der Abgabe des Dummys bei der Wasserarbeit (Ablage zur Griffverbesserung ist erlaubt)
(k) übermäßige Abhängigkeit des Hundes von seinem Führer
(l) ein erneuter Ansatz beim Einweisen (Hund wieder „an den Fuß holen“) in Beginner und Novice
(m) Knautschen der Dummys, unruhiger Griff
5. Für jede Aufgabe können maximal 20 Punkten vergeben werden. Die Gesamtbewertung ergibt sich aus der Summe der Punkte für die einzelnen Prüfungsfächer. Wird eine Aufgabe in der DPKlasse 3 (Open) oder in einer der WT-Klassen mit null Punkten abgeschlossen oder erreicht der Hund nicht mehr als die Hälfte der maximalen Gesamtpunktezahl, gilt die Prüfung als nicht bestanden. In den DP-Klassen 1 (Beginner) und 2 (Novice) kann die Prüfung mit null Punkten in einem Fach bestanden werden. In der DP-Klasse 2 (Novice) kann ein Hund, der das Wasser verweigert, nicht bestehen.
6. Prädikatsvergabe bei DP:
Klasse 1 (Beginner) – max. 80 Punkte:
0 bis 40 Punkte: nicht bestanden
41 bis 52 Punkte: bestanden
53 bis 64 Punkte: gut
65 bis 72 Punkte: sehr gut
73 bis 80 Punkte: vorzüglich
Klasse 2 (Novice) – max. 100 Punkte:
0 bis 50 Punkte: nicht bestanden
51 bis 64 Punkte bestanden
65 bis 80 Punkte: gut
81 bis 90 Punkte: sehr gut
91 bis 100 Punkte: vorzüglich
Klasse 3 (Open) – max. 100 Punkte:
0 bis 50 Punkte: nicht bestanden
51 bis 64 Punkte: bestanden
65 bis 80 Punkte: gut
81 bis 90 Punkte: sehr gut
91 bis 100 Punkte: vorzüglich
7. Bei WT richtet sich die Gesamtpunktzahl nach der Anzahl der gestellten Aufgaben. Bei WT ist eine Verschiebung der Prädikatsgrenzen je nach Schwierigkeit der Aufgabenstellung durch die Richter in Abstimmung mit dem Prüfungsleiter möglich.
8. Wenn die Prädikatsgrenzen nicht im obigen Sinne (7) verschoben worden sind, werden bei WT die Prädikate wie folgt vergeben:
0 bis 50 Prozentpunkte: nicht bestanden
51 bis 64 Prozentpunkte: bestanden
65 bis 80 Prozentpunkte: gut
81 bis 90 Prozentpunkte: sehr gut
91 bis 100 Prozentpunkte: vorzüglich
9. Bei Punktegleichstand werden die ersten drei Plätze durch ein Stechen ermittelt, das von den Richtern frei zu gestalten ist. Ist aus Zeitgründen kein Stechen mehr möglich (Tageslicht), werden die Plätze nach dem Alter vergeben, wobei der jüngere Hund vor dem älteren zu reihen ist. Sollten Hund aus demselben Wurf antreten, hat die Hündin Vorrang gegenüber dem Rüden. Ab dem vierten Platz werden die Teilnehmer ex aequo gereiht.
VII. Schlussbestimmungen:
1. In Zweifelsfällen, für die diese Prüfungsordnung keine eindeutige Regelung enthält, kommen für die Ausführung und Bewertung die Bestimmungen des gültigen FCI-Arbeitsreglements zur Anwendung.
2. Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung am 13.4.2025 in Kraft und ersetzt alle bisherigen ÖJSpK-Prüfungsordnungen.