Trächtige Hündinnen ab dem 19.Tag nach dem Deckakt und säugende Hündinnen bis zur vollendeten 12. Woche nach der Geburt der Welpen dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen. Für den Fall, dass eine Hündin beim Deckakt leer geblieben ist, endet die Ausschlussfrist mit dem Tag des medizinisch gesicherten Feststehens dieses Umstandes.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass zur Teilnahme an Prüfungen des ÖJSpK die ÖJGV Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen. Dies bedeutet, dass Hunde, deren Eigentümer ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben, im Österreichischen Hundezuchtbuch (ÖHZB) eingetragen sein müssen und die ÖHZB-Nr. bei der Nennung angegeben werden muss.
Nach Meldeschluss werden Kostenrechnungen mit Referenznummer per mail verschickt.
Der Hundeführer verpflichtet sich ausdrücklich, die jeweils gültige Prüfungsordnung des ÖJSpK anzuerkennen und bestätigt bei Nennung zur VGP, dass der Hund die letzten drei Monate vor der Prüfung von ihm abgeführt worden ist.
Bitte alle Dokument in lesbarem PDF-Format per Email an jagdreferent@jagdspaniel.at schicken.
Anmeldungen ohne Beilagen können nicht verarbeitet werden.
An Beilagen sind zu schicken:
Kopie der Ahnentafel
Kopie Formwertnachweis
Kopie der Jagdkarte des Hundeführers mit Zahlschein
Kopie früherer Prüfungszeugnisse
Bankverbindung
lautet auf: österreichischer Jagdspanielklub
RAIFFEISENBANK SALZKAMMERGUT
IBAN - AT93 3451 0000 0818 7493
BIC - RZOOAT2L510